Ausbildung im Zivilschutz.

Ausbildung im Zivilschutz: Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen

Mit der Neuausrichtung des Zivilschutzes wurde die Ausbildung der Schutzdienstpflichtigen angepasst und zum Teil neu konzipiert. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Aufgaben des Zivilschutzes bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und damit nicht mehr an den Erfordernissen des bewaffneten Konflikts. Diese werden nach einem Entscheid zum Aufwuchs durch eine erweiterte Ausbildung sichergestellt.

Grundfunktionen

Für die Abstimmung mit den Aufgaben des Zivilschutzes und um einen möglichst polyvalenten Einsatz der Schutzdienstpflichtigen zu ermöglichen, sieht das neue Ausbildungskonzept drei Grundfunktionen vor:   

  • Stabsassistent (für den Bereich Führungsunterstützung)   
  • Betreuer (für den Bereich Schutz und Betreuung)   
  • Pionier (für den Bereich Unterstützung)

Grundausbildung

Nach erfolgter Rekrutierung haben die Schutzdienstpflichtigen eine Grundausbildung zu absolvieren. Sie besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Ausbildungssequenzen:   

  • In der allgemeinen Grundausbildung AGA wird allen Schutzdienstpflichtigen das nötige, den Grundfunktionen übergeordnete Grundwissen vermittelt.   
  • In der funktionsbezogenen Grundausbildung FGA steht die einsatzbezogene fachtechnische Ausbildung, getrennt nach den drei Grundfunktionen, im Zentrum.

Zusatzausbildung und Kaderausbildung

Mit einer Zusatzausbildung ZA kann das Grundwissen von ausgewählten Schutzdienstpflichtigen für Spezialaufgaben (z. B. Telefonzentralen-Bedienung, Anlage- und Materialwartung) ergänzt werden. Die Zusatzausbildung kann im Anschluss an die AGA und die FGA oder später erfolgen. Für die Übernahme jeder Kaderfunktion ist eine entsprechende Kaderausbildung zum Gruppen- oder Zugführer, zum Chef eines Sachbereichs der Führungsunterstützung oder zum Zivilschutzkommandanten zu absolvieren. Die verschiedenen Kader sind für die Führung, die Ausbildung und die Einsatzfähigkeit ihrer jeweiligen Formationen verantwortlich. Die Ausbildung ist auf diese Anforderungen ausgerichtet und soll die Fachkompetenz entsprechend erhöhen.

Weiterbildung und Wiederholungskurse

Die Kader und Spezialisten des Zivilschutzes haben periodisch Weiterbildungen zu absolvieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Neuerungen rasch umgesetzt werden können. Mit den jährlich stattfindenden Wiederholungskursen werden die Schutzdienstpflichtigen befähigt, ihre Aufgaben jederzeit zu erfüllen. Die Kader haben für ihre anspruchsvollen Führungs- und Ausbildungsaufgaben zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen. Wiederholungskurse dienen in erster Linie dazu, die Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen sowie der Kader zu überprüfen, zu ergänzen und zu festigen. Sie ermöglichen dem Kader zudem, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln. Wiederholungskurse können auch für Übungen im Verbund mit den anderen Partnerorganisationen benutzt werden.